Sie haben Interesse an Informationsverarbeitung und möchten gleichzeitig eine kaufmännische Berufsausbildung absolvieren?
Voraussetzungen ist Ihr Sekundarabschluss I – Realschulabschluss. Sie erhalten eine zukunftsorientierte Ausbildung im Bereich Informatik, wirtschaftliches Hintergrundwissen und eine vertiefte Allgemeinbildung. Bei dieser Schulform handelt es sich um eine zweijährige schulische Berufsausbildung, deren Ziel es ist, grundlegende und vertiefende Kenntnisse sowohl im Bereich Informationsverarbeitung als auch im Bereich Wirtschaft zu vermitteln.
Programmentwicklung, einfache und vernetzte IT-Systeme, Gestaltung von statischen und dynamischen Webseiten sowie Entwicklung und Anwendung von Datenbanken sind Inhalte im Bereich Informationsverarbeitung. Ebenso werden Qualifikationen in der Bearbeitung unterschiedlichster Dokumente (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation) vertieft. Im Bereich Wirtschaft beschäftigen Sie sich mit der Beschaffung, Verwaltung und dem Absatz von Gütern, dem kaufmännischen Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung und dem Personalwesen.
Hierbei stehen schüleraktive Lernmethoden in gut ausgestatteten PC-Räumen, moderner Unterrichtsumgebung sowie dem Lernbüro im Vordergrund.
Zum Erreichen des Abschlusses in dieser Schulform ist es notwendig, dass Sie während der Ausbildungszeit ein vierwöchiges berufsbezogenes Praktikum absolvieren. Weiterhin finden am Ende der Ausbildung schriftliche Prüfungen in den Lernbereichen Wirtschaft und Informationsverarbeitung statt. Ergänzend fließt eine, eigenständig durch Sie zu gestaltende, Projektarbeit in das Abschlussergebnis ein.
Mit Abschluss dieser Schulform sind Sie „Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent – Schwerpunkt Informationsverarbeitung“, außerdem erwerben Sie den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Bei erfolgreichem Besuch des in dieser Schulform integrierten Ergänzungsbildungsgangs Fachhochschulreife wird zusätzlich der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben.
Die (vollständige) Fachhochschulreife erwirbt, wer im Anschluss an diese Ausbildung
eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit,
eine zweijährige Berufsausbildung oder
ein halbjähriges einschlägiges Praktikum, das im zeitlichen Umfang der Beschäftigung einer Vollzeitarbeitskraft entspricht, nachweist.